Besucherordnung der Gedenkstätte Lidice

I. Das Gelände der Gedeknstätte Lidice

Das nationale Kulturdenkmal Gedenkstätte Lidice ist eine Organisation mit eigener Rechtssubjektivität und gehört zu den subventionierten Organisationen des Kulturministeriums, ihres Gründers. Eigentümer der Gedenkstätte ist der Staat. Die Gedenkstätte Lidice verwaltet folgende Objekte und Gebiete: Museum, Ausstellungshalle Unter der Tribüne, Ausstellungshalle In Memoriam, Pietätsgelände, Rosengarten, die Lidicer Galerie und den angrenzenden Garten.

II. Öffnungszeiten:

Museum
April bis Oktober                täglich        von 9:00 Uhr       bis 18:00 Uhr
November bis März             täglich        von 9:00 Uhr       bis 16:00 Uhr

Galerie
April bis Oktober                 täglich        von 9:00 Uhr       bis 17:00 Uhr
November bis März             täglich        von 9:00 Uhr       bis 16:00 Uhr

Ruhetage:                 24. 12., 25. 12., 26. 12., 31. 12., 1. 1.

Einfamielienhaus Nummer 116
April bis Oktober                täglich        von 9:00 Uhr        bis 17:00 Uhr
November bis März             täglich       von 9:00 Uhr        bis 16:00 Uhr

Ruhetage:                 24. 12., 25. 12., 26. 12., 31. 12., 1. 1.

Pietätsgelände und Rosengarten: ganzjährig geöffnet

III. Eintritt

Die Zahlung einer Eintrittsgebühr ist im Museum und der Galerie erforderlich. Der Eintritt zu den Ausstellungshallen Unter der Tribüne und In Memoriam, dem Pietätsgelände und dem Rosengarten ist frei. Der Eintrittspreis wird vor der Besichtigung bezahlt und gilt sowohl für das Museum, als auch die Galerie. Die Summe ist an den Kassen in einem der beiden Gebäude zu bezahlen.
Die Bezahlung ist auch per Rechnung möglich; in diesem Fall ist die  schriftliche Buchung mit allen nötigen Details (Adresse des Kunden, SteuerID, etc.) erforderlich. Bargeldlose Bezahlung kann von Angestellten der Gedenkstätte Lidice akzeptiert werden, kann aber nicht erzwungen werden. Im Falle einer unbefriedigenden Zahlungsmoral kann die bereits genehmigte Zahlung per Rechnung in eine Barzahlung geändert werden.
Kreditkarten werden im Museum akzeptiert. Nach der Bezahlung des Eintrittspreises erhält der Besucher ein Ticket, das während des gesamten Besuchs aufbewahrt werden muss und von Angestellten der Gedenkstätte Lidice kontrolliert werden kann. Das Ticket gilt nur am Tag des Kaufs und nur für eine Besichtigung. Ermäßigungen erhalten folgende Einzelpersonen oder Gruppen:
- Jugendliche bis 15 Jahre
- Studenten nach Vorzeigen des Studentenausweises
- Familien nicht maximal 2 Erwachsenen und 3 Kindern = Familienticket
- Menschen mit Behinderung
- Besitzer folgender Karten: IYTC, ITIC, ISIC, SCHOLAR (50% Ermäßigung)
- Personen ab 65 Jahren
- Besitzer der Sphere Card (20% Ermäßigung)
- organisierte Gruppen ab 20 Personen (10% Ermäßigung)
Freien Eintritt erhalten
- Überlebende von Lidice
- Lehrer, die eine Gruppe von Studenten oder Schülern begleiten
- Mitglieder von ICOM, AMG gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
IV. Besuch des Geländes
Die Touren finden entweder einzeln oder mit einem Guide der Gedenkstätte Lidice statt. Im Museum und der Galerie dürfen nur Guides mit Genehmigung der Gedenkstätte Lidice Touren anbieten. Es wird empfohlen, eine geführte Tour vor dem Besuch mit einem Buchungsformular zu reservieren. Es ist auf dem gesamten Gelände der Gedenkstätte Lidice verboten zu rauchen oder alkoholische Getränke zu konsumieren.
V. Andere Nutzung des Geländes der Gedenkstätte Lidice
Musik, Gesang, Theater und andere Vorführungen in den Gebäuden und Räumen der Gedenkstätte Lidice sind ausschließlich mit Genehmigung  durch die Leitung der Gedenkstätte Lidice und unter den in der Erlaubnis genannten Bedingungen möglich. In den Gebäuden der Gedenkstätte ist Folgendes nicht gestattet:
a. fotografieren und filmen in allen Ausstellungen, ebenso wie jede andere Form der Dokumentation? Ausnahmen können von der Leitung der Gedenkstätte Lidice nach einer schriftlichen Anfrage erteilt werden,
b. die Benutzung jeglicher IT oder anderer Technologien, um Informationen über das Dorf und die Gedenkstätte mit von der Gedenkstätte nicht bestätigten Anwendungen zu sammeln,
c. jede Form von Straßen- oder Budenverkauf,
d. Belästigung von Besuchern mit Bitten um finanzielle oder andere Unterstützung
e. jede Form von politischer Unruhe
f. jedes unangebrachte Verhalten, das nicht dem andachtsvollen und historischen Charakter des Ortes entspricht.

VI. Schutz von Kulturdenkmälern und Schutz der Sammlungen

Während des gesamten Aufenthalts auf dem Gelände der Gedenkstätte Lidice sind die Besucher angehalten, sich nach den Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens und respektvoll gegenüber der historischen, sozialen und kulturellen Bedeutung der Gedenkstätte Lidice und gegenüber anderen Besuchern zu verhalten. Außerdem sind die Besucher verpflichtet, Anweisungen der Mitarbeiter der Gedenkstätte Lidice, des Sicherheitspersonals, der städtischen Polizei Kladno und der staatlichen Polizei Folge zu leisten. Bei Missachtung der Anweisungen oder Aufforderungen  im Interesse der Besuchersicherheit, Schutz von Objekten und Sammlungen, wird der Besucher ohne Ticketrückerstattung des Geländes verwiesen oder an entsprechende Rechts- und Ordnungsbehörden verwiesen. Es ist verboten, Objekte, Sammlungen, Grünflächen und andere Eigentümer in den Gebäuden und auf dem Gelände der Gedenkstätte Lidice zu beschädigen und andere Besucher zu stören, insbesondere:
a. die ausgestellten Objekte zu berühren,
b. den Weg zu verlassen,
c. die Führung durch Lärm zu stören (Musik, unerlaubtes Singen, Musik- oder Sprachaufnahmen, laute Geräusche und ähnliche Handlungen),
d. auf die Wände zu schreiben oder zu malen, oder sie anderweitig zu beschädigen,
e. essen und trinken in den Gebäuden, sie mit Eis, Getränken, etc. zu betreten,
f. Camping, Picknicks und Feuer auf dem Pietätsgelände,
g. den Schutzbereich um das Kinderdenkmal zu betreten,
h. Blumen pflücken, Äste von Bäumen brechen, abseits der markierten Wege gehen, etwas in den Brunnen werfen, etc.,
i. das Pietätsgelände mit Autos, Quads, Motorrändern, Pferden, etc. zu durchqueren; Rollstühle sind erlaubt,
j. die Gebäude mit Hunden und anderen Tieren zu betreten – auf dem Pietätsgelände sind Hunde an der Leine gestattet, außer im Gebiet des Massengrabs der Männer,
k. Müll neben die Abfallbehälter zu werfen,
l. anderweitig Ruhe und Ordnung stören.

VII. Feuerschutz und Besuchersicherheit

Im Inneren der Objekte ist es strengstens verboten, zu rauchen und mit Feuer zu spielen. Im Brandfall sind Besucher
verpflichtet, den Anweisungen der Mitarbeiter der Gedenkstätte Lidice Folge zu leisten.  Jeder Besucher ist bei Verletzungen während der Besichtigung der Gebäude der Gedenkstätte Lidice versichert. Im Falle einer Verletzung während des Besuchs sollte der Geschädigte sich an einen Mitarbeiter der Gedenkstätte Lidice wenden. Die Gedenkstätte Lidice übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die sich aus einer Verletzung der Besucherordnung ergeben.

VIII. Letzte Hinweise

Besucher können die Leitung der Gedenkstätte Lidice mit ihren Beschwerden und Beobachtungen kontaktieren. Die Besucherordnung treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft unter Ref. No.: S_2021_31.

Lidice, 1. Mai 2021

PhDr. Eduard Stehlík, Ph.D., MBA
Direktor